Glücksspielkriminalität im nördlichen Rheinland-Pfalz

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Glücksspielkriminalität im nördlichen Rheinland-Pfalz

Groß angelegter Polizeieinsatz zur Bekämpfung der Glücksspielkriminalität im nördlichen Rheinland-Pfalz

Das Polizeipräsidium Koblenz führte am gestrigen Dienstagabend, den 09.12.2025, unter Federführung der Polizeidirektion Neuwied präsidialweit umfangreiche Einsatzmaßnahmen zur Bekämpfung der Glücksspielkriminalität durch.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz wurden im Rahmen dieses Einsatzes durch die Kriminalinspektionen Neuwied, Mayen, Montabaur und Koblenz mit Unterstützung von Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik insgesamt 21 Durchsuchungsbeschlüsse in den Regionen Neuwied, Linz am Rhein, Bad Hönningen, Selters (Westerwald), Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bad Honnef, Troisdorf und St. Augustin zeitgleich vollstreckt. Durchsucht wurden Gaststättenräume, Cafés und Privatwohnungen. Begleitet wurde der Einsatz von präventivpolizeilichen Glücksspielkontrollen in Koblenz und Bad Neuenahr-Ahrweiler.  An dem Einsatz waren neben rund 200 polizeilichen Einsatzkräften auch die zuständigen Ordnungsbehörden beteiligt.

Insgesamt wurden ca. 120 Personen in den durchsuchten Objekten teilweise beim mutmaßlich illegalen Glücksspiel, insbesondere an behördlich nicht zugelassenen Spielautomaten, angetroffen und überprüft. Es wurden 75 illegal betriebene Glücksspielautomaten sichergestellt. Zudem wurden in dem Zusammenhang Bargeldbeträge in Höhe von ca. 75.000 Euro aufgefunden und sichergestellt.

Die derzeit bei der Staatsanwaltschaft Koblenz anhängigen insgesamt elf Ermittlungsverfahren richten sich gegen sechs türkische, drei deutsche und einen serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigen sowie gegen eine rumänische und eine bulgarische Staatsangehörige. Ihnen wird vorgeworfen, gegen § 284 Abs. 1 StGB verstoßen zu haben, also ohne behördliche Erlaubnis öffentlich Glücksspiele veranstaltet und dabei im Regelfall gewerbsmäßig gehandelt zu haben. Die unerlaubte gewerbsmäßige Veranstaltung eines Glücksspiels wird gem. § 284 Abs.1, Abs. 3 Nr. 1 StGB mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Im Verlauf der Durchsuchungen erhärtete sich gegen den in Troisdorf wohnhaften Beschuldigten der Verdacht, dass dieser für die Aufstellung von illegal betriebenen Glücksspielautomaten an mehreren Standorten im nördlichen Rheinland-Pfalz verantwortlich sein könnte. Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und am Mittwoch, 10.12.2025, der zuständigen Haftrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt, die gegen ihn einen Haftbefehl, gestützt auf den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr, erließ.

Im Verlauf der gestrigen Durchsuchungen ergab sich darüber hinaus nach dem Fund einer Schusswaffe der Verdacht eines Vergehens nach dem Waffengesetz (WaffG).

Die sichergestellten Gegenstände, darunter auch Datenträger, Unterlagen und Aufzeichnungen, werden im Rahmen der weiteren Ermittlungen durch die beteiligten Stellen im Zusammenhang mit den eingeleiteten Verfahren nunmehr ausgewertet. Staatsanwaltschaft und Polizei erhoffen sich von diesen weiteren Auswertungen auch Erkenntnisse darüber, welche Zusammenhänge zwischen den bislang elf getrennt geführten Ermittlungsverfahren bestehen.  

 

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Koblenz | Foto: Symbolbild

 

 

 

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Datum: 10.12.2025
Rubrik: Lokales
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